15 März 2015

Streit unter Gesellschaftern in den Niederlanden

An vielen Unternehmen sind mehrere Gesellschafter beteiligt. Manchmal geht ihnen sprichwörtlich der Atem aus, oder aber haben sie unterschiedliche Vorstellungen dazu, wie sich das Unternehmen weiter entwickeln soll. Manchmal gibt es auch Meinungsunterschiede über die Gewinn- oder Verlustverteilung, welche letztendlich zu unüberbrückbaren Differenzen führen können.

Der Wirtschaftsprüfer als Vermittler

Wenn Gesellschafter sich untereinander nicht einig werden, spielt der Steuerberater oft eine Vermittlerrolle. Die Rolle des Wirtschaftsprüfers ist beschränkt, er wird sich in der Regel bei Gesellschafterstreitigkeiten zurückhalten und im Hintergrund bleiben. Gelingt es dem Wirtschaftsprüfer nicht, erfolgreich zu vermitteln, kommt Mediation als Ausweichlösung in Betracht.

Gesellschafterstreitigkeiten in den Niederlanden

Sollten die Gesellschafter ihren Streit untereinander nicht abwenden können, ist die Einschaltung des Gerichts ein letzter Ausweg, vor allem dann, wenn von einer sogenannten ‚Deadlock-Situation‘ die Rede ist. Das ist der Fall, wenn zwei Gesellschafter zu je 50 % am Stammkapital beteiligt sind und beide alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind. Auch wenn mehrere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind, bietet die Einschaltung des Gerichts eine Lösung, vor allem dann, wenn die Meinungsunterschiede der Gesellschafter das Unternehmensinteresse gefährden.

Das Amsterdamer Handelsgericht („De Ondernemingskamer“)

In der niederländischen Rechtsordnung existiert noch eine einzigartige Möglichkeit zur Lösung eines Gesellschafterstreits: Das sogenannte Enqueteverfahren bei der Unternehmenskammer des Amsterdamer Gerichtshofes.
Die Unternehmenskammer ist eine gesonderte Abteilung des Amsterdamer Gerichtshofes die speziell für die Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern einerseits und der Gesellschaft/des Vorstands andrerseits oder umgekehrt, zuständig ist.
Die Unternehmenskammer ist in ihrer Art einzigartig in Europa. Neben drei Richtern, sind ebenfalls zwei Laienrichter (meist ein Steuerberater oder Betriebswirtschaftler) Mitglied der Kammer, die sich mit der entsprechenden Angelegenheit befasst.
Ein Enqueteverfahren ist ein Verfahren, in dem die klagende Partei die Benennung eines Sachverständigen, der die Führung des Unternehmens und die Betriebspolitik untersucht, beantragt.

Das Enqueteverfahren in den Niederlanden

Eine deutliche Entwicklung der rechtlichen Streitbeilegung zeigt zuerst die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, in der die Probleme als Tagesordnungspunkte auf den Tisch gelegt werden und über eine mögliche Lösung abgestimmt wird. Bei Stimmengleichheit und (oder) für den Fall, dass keine Lösung zustande kommt, ist der Weg zur Unternehmenskammer frei, wo dann, unter anderem, das Enqueteverfahren (oder auch Untersuchungsverfahren) eingeleitet werden kann. Zu beachten dabei ist dass, falls ein Gesellschafter diesen Antrag stellt, er mindestens 10% der gezeichneten Geschäftsanteile besitzen muss. Auch der Geschäftsführer kann dieses Verfahren einleiten.

Durch die Unternehmenskammer zu treffenden Maßnahmen

Der antragstellende Gesellschafter kann gleichzeitig mit der Einreichung des Enqueteantrags bei der Unternehmenskammer, die Kammer ersuchen, bereits bei Anfang des Verfahrens unterschiedliche einstweilige Maßnahmen anzuordnen. So kann z.B. ein Aufsichtsratsmitglied oder Interim-Geschäftsführer ernannt werden, oder aber ein Verbot an die widerspenstigen Gesellschafter ergehen ihr Stimmrecht auszuüben, oder z.B. ein (oder mehrere) Vorstandsmitglied(er) suspendiert oder entlassen werden usw.

Erzwungener Buy-Out des Anteilseigner

Eine andere Möglichkeit ist es, die Geschäftsanteile des Gesellschafters aufzukaufen (oder aufkaufen zu lassen). Auch dies läuft über ein gerichtliches Verfahren, nur dann bei einem ‚normalen‘ Zivilgericht.
Die Anwälte des German Desks von Blenheim stehen Ihnen gerne zur Seite.
Der German Desk setzt sich zusammen aus 10 deutschsprachigen Juristen, von denen einige sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland als Advocaat und Rechtsanwalt zugelassen sind 7 in Amsterdam und 3 in München tätig sind.