Lebensmittel und Verbraucherprodukten

Wer Produkte vermarkten oder herstellen will (wie etwa Lebensmittel, CBD-Produkte, Kosmetika, Spielzeug, technische Maschinen oder Elektronik), braucht oftmals einen Rechtsexperten. Denn es gibt viele meist undurchsichtige Vorschriften, die Sie einhalten müssen, um die Ware ordnungsgemäß und erfolgreich auf den Markt platzieren zu können. Das Beratungsteam bei Blenheim hat das erforderliche Know-How und unterstützt Sie sehr gerne in Ihrem Vorhaben. Dank der persönlichen Betreuung durch Ihren projektleitenden Partner gewährleisten wir Ihnen praxisnahe, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Problemlösungen sowie klare Handlungsempfehlungen.

Rechtsexperte im Bereich Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, CBD-produkte usw. Niederlande

Der rechtliche Grundlage zum Lebensmittel- und Verbraucherproduktenrecht basiert sowohl auf nationalem Recht als auch auf europäischen Richtlinien, Verordnungen und Erlassen. Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, sind Gegenstand umfangreicher Vorschriften, die für die gesamte Lebensmittelkette gelten: von Vorschriften, die auf der Produktionsstufe gelten (wie etwa Hygienevorschriften) bis hin zu Vorschriften, die während des Verkaufs gelten (wie etwa Präsentation auf der Webseite/im Geschäft des Verkäufers). Die Anwälte von Blenheim können in dieser Hinsicht praxis- und lösungsorientiert und in jedem Schritt des juristischen Prozesses behilflich sein, um potentielle Konflikte und Gefahren vorweg gemeinsam mit Ihnen auszumerzen. Wir arbeiten eng mit technischen Experten zusammen, um somit eine erfolgreiche Dienstleistung zu gewährleisten.

 

Verbraucherproduktenpraxis Niederlande Rechtsberatung zum lebensmittelrecht

Produzenten und Verkäufer von Verbraucherprodukten müssen sich an die entsprechenden Vorschriften zur Produktion, Einfuhr und Verkauf halten. Die Kontrollbehörde ist die Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (Nvwa). Unser Schwerpunkte erfassen u.a. die Unterstützung bei der Einhaltung der formellen und materiellen Vorschriften, die Überprüfung von amtlichen Kontrollen, die Produkthaftung und das Vertragsrecht. Verbraucherprodukte bedürfen grundsätzlich einer spezifischen Produktenzeichnung. Die wohl bekannteste Kennzeichnung für Warenprodukte ist die europäische CE-Kennzeichnung. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ Dank der persönlichen Betreuung durch Ihren projektleitenden Partner gewährleisten wir Ihnen praxisnahe, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Problemlösungen sowie klare Handlungsempfehlungen.

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