Catering-Recht

Blenheim berät und vertritt Mandanten im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Geschäftstätigkeit in der Gastronomie berührt unterschiedliche Rechtsgebiete. Schwerpunkte liegen dabei zumeist im Mietrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht (Haftung) und Arbeitsrecht. Blenheim verfügt über einen Hospitality Desk, in dem wir Ihnen fachspezifische und praxisrelevante Themen aufgearbeitet haben und zur Verfügung stellen. Zu unserer Mandantschaft zählen etwa große Hotelketten und kleinere Hotels, Bed and Breakfast-Betreiber, Restaurants, Cafés, Coffeeshops, Diskotheken und Organisatoren von (Groß-) Veranstaltungen. Rechtliche Konflikte lösen wir effizient und schnell, damit zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Auf gastronomie- und veranstaltungsrecht spezialisierte Anwälte Niederlande

In der Gastronomie wird von einem Unternehmer und seinen Mitarbeitern täglich maximale Anstrengungen abverlangt. Die Spezialisten von Blenheim stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragen zum Gastronomie- und Veranstaltungsrecht zur Verfügung. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Organisation von Großveranstaltungen, in Personalfragen oder erleichtern den Verkauf Ihres Gastrobetriebes. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen und beraten Hotel- und Gaststättenunternehmer, Veranstaltungsorganisatoren, Facility Service Provider sowie Freizeit- und Erholungsunternehmen vollumfassend bei ihrer täglichen Geschäftstätigkeit. Das Hospitality-Desk-Team ist in den verschiedenen Facetten Ihres Geschäftsbetriebs effektiv und zielführend. Dank der persönlichen Betreuung durch Ihren projektleitenden Partner gewährleisten wir Ihnen praxisnahe, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Problemlösungen sowie klare Handlungsempfehlungen.

 

Entlastung des Unternehmers im Gast Gewerbe Niederlande

Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Verfügung, um rechtliche Streitigkeiten zielgerichtet und effizient aus der Welt zu schaffen. Schwerpunkte unserer Beratung liegen etwa in der Lösung von Personalprobleme, Fragen zu Lieferantenverträge, Genehmigungen aller Art und Gewerbemietverträge. Unsere Mandanten erhalten von uns eine transparente Beratung und lösungsorientierte Dienstleistung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geschäfte wie gewohnt weiterführen können. Wir denken gerne mit Ihnen mit und beraten Sie proaktiv, damit Sie hinterher keine Überraschungen erleben. Wir sind gerne bereit, dies zu wettbewerbsfähigen Preisen und klaren Vereinbarungen zu tun. Wir stehen rund um die Uhr für telefonische Beratung zu einem breiten Spektrum von Fragen zur Verfügung, die sich stellen und eine kurze Beratung erfordern. Gegen eine feste monatliche Gebühr können Sie unsere Anwälte unbegrenzt anrufen, um offene Rechtsfragen zu klären.

Möchten Sie mehr über das Catering-Recht erfahren?

Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und einer unserer Spezialisten wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.