17 Dezember 2020

Phasen einer Unternehmensübernahme in den Niederlanden

Kategorie: German Desk

Schritt 1: Geheimhaltungsvereinbarung (Non-disclosure Agreement)

Bevor sich die Parteien kennenlernen, ist es in der Regel ratsam, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Geheimhaltungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Stillschweigen über die Verhandlungen (auch darüber, dass solche Verhandlungen überhaupt stattfinden), ihren Inhalt, ihre Ergebnisse und zur Verfügung gestellten Unterlagen vereinbart werden. Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, vertraulich Informationen geheim zu halten und nicht Dritten zugänglich oder öffentlich zu machen. Dabei kann teilweise vereinbart werden, ob und ggf. wie Unterlagen nach dem Ende der Verhandlungen zu behandeln sind (zumeist Rückgabe oder Vernichtung). Für Verstöße gegen die Pflichten aus einem NDA werden oftmals Vertragsstrafen vereinbart.

Schritt 2: Erstkontakt

Der Erstkontakt zwischen Käufer und Verkäufer findet in der Regel auf neutralem Terrain statt. Berater nehmen an diesem Treffen oftmals nicht teil. Während dieses Gesprächs lernen sich (potenzieller) Käufer und Verkäufer kennen, um zu sehen, ob es eine ausreichende Grundlage gibt, den Übernahmeprozess gemeinsam fortzusetzen.

Schritt 3: Information Memorandum

Nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung und einer positiven Bekanntmachung werden in der Regel zunächst Informationen zur Zielgesellschaft (Target) oder den zu veräußernden Vermögensgegenstände, dem Kaufobjekt, ausgetauscht. Ein Information Memorandum wird häufig von den M&A-Beratern, der Investmentbank oder dem Verkäufer selbst erstellt und enthält Informationen über die Zielgesellschaft oder über die Aktiva und Passiva. Zweckmäßig dient das Information Memorandum als eine (zusätzliche) Grundlage für die Kaufinteressenten, auf der sie eine Entscheidung über die weitere Teilnahme an einem möglichen Bieterverfahren treffen können.

Schritt 4: Non-binding Offer (NBO) und Letter of Intent (LoI)

Nachdem der (potentielle) Käufer die notwendigen Informationen vom Verkäufer erhalten hat, erstellt der Käufer in der Regel unter Zuhilfenahme eines M&A-Beraters ein unverbindliches indikative Angebot. Es handelt sich dabei um eine (regelmäßig ohne rechtliche Bindungswirkung ausgestaltete) Absichtserklärung, mit der die Parteien ihre Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus kann ein LoI aber auch verbindliche Bestandteile wie etwa hins. Vertraulichkeit und oder Exklusivität, beinhalten.

Schritt 5: Verhandlungen

Wenn Schritt 4 dem Verkäufer genügend Anreize vermittelt, die Zielgesellschaft erwerben zu wollen, wird der Prozess fortgesetzt und Verhandlungen werden aufgenommen. Das unverbindliche indikative Angebot bzw. der LoI gilt dabei als Richtlinie.

Schritt 6: Ausarbeitung und Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding)

Wenn sich die Parteien in den Hauptpunkten geeinigt haben, werden diese in einer Absichtserklärung festgelegt. Der (potentielle) Käufer wird sich in der Regel immer den Vorbehalt der Finanzierung und den Vorbehalt einer Due Diligence einräumen. Darüber hinaus enthält die Absichtserklärung eine Agenda für die Fortsetzung und den Ablauf des Prozesses.

Schritt 7: Finanzierung der Transaktion

Sobald sich die Parteien in den wesentlichen Punkten geeinigt haben, kann der (potentielle) Käufer mit der Finanzierung beginnen. Zum Beispiel wird die Finanzierung einer Akquisition durch eine Kombination aus den Eigenmitteln des (potentiellen) Käufers, einem Teil der Ressourcen des Verkäufers und zusätzlicher Bankfinanzierung bereitgestellt.

Schritt 8: Due Diligence

Die Schritte 7 und 8, laufen oft parallel zueinander ab. Klassische Bereiche einer Due Diligence sind die Legal Due Diligence, Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, Commercial Due Diligence und Environmental Due Diligence. In der Regel wird der Erwerbsinteressent die Due Diligence durchführen, da es traditionell Sache des Käufers ist, sich über die Kaufsache Klarheit zu verschaffen. Ziel einer Due Diligence ist es, unbekannte Chancen und Risiken sowie Deal Breaker aufzudecken. Die Ergebnisse einer Due Diligence werden im Due Diligence Report festgehalten und beeinflussen die Verhandlungen, insbesondere den Garantiekatalog und die Kaufpreisermittlung. In Vorbereitung auf die Transaktion wird in der Regel von den Rechtsberatern für die Legal Due Diligence eine Due Diligence Checklist übersendet. Eine Due Diligence Checklist ist eine Aufzählung von Dokumenten, die für die Vorbereitung der Due Diligence und des Datenraums erforderlich sind. Im Datenraum sind alle wesentlichen Unterlagen über das Kaufobjekt (Target) hinterlegt, die im Rahmen der Due Diligence geprüft werden.

Schritt 9: Erstellen eines SPA nach niederländischem Recht

Für den Fall, dass der Kaufgegenstand die Anteile eines Unternehmen darstellen, wird nach Abschluss der Due Diligence Prüfung der Kaufvertrag, Share Purchase Agreement (SPA), angefertigt. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, mit dem Anteile an einer Gesellschaft verkauft – und häufig auch bereits (ggf. aufschiebend bedingt) abgetreten – werden. Mit Vollzug der Transaktion ändert sich damit lediglich der Inhaber der Gesellschaft, die Rechtsverhältnisse der Zielgesellschaft selbst bleiben unberührt. Im SPA wird die Transaktion im Detail beschrieben. Wichtige Elemente sind etwa die Beschreibung des Verkaufsobjekts, Transaktionsdatum und -preis, Zahlungsweise, vereinbarte Garantien und Entschädigungsklauseln.

Für den Fall, dass der Kaufgegenstand einzelne Vermögensgegenstände eines Unternehmens sein soll, handelt es sich um einen Asset Deal. Kaufgegenstand eines Asset Deals sind (sämtliche oder ausgewählte) Aktive und Passiva sowie Vertragsbeziehungen eines Unternehmens. Der Erwerber erhält bei einem Asset Deal Vermögensgegenstände in Form von Rechten, Ansprüchen, Grundstücken oder beweglichen Sachen sowie Verbindlichkeiten. Aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebotes müssen die einzelnen Wirtschaftsgüter im Vertrag individuell oder zumindest bestimmbar bezeichnet werden.

Schritt 10: Signing and closing

Signing ist der Tag der Unterzeichnung der Vertragsdokumente, wodurch die schuldrechtliche Verpflichtung zum Vollzug (Closing) der Transaktion begründet wird. Closing ist der dingliche Vollzug der Transaktion. Nach Eintritt sämtlicher Closing Conditions wird das Eigentum an den Shares oder Assets gegen Zahlung des fälligen Kaufpreises auf den Erwerber übertragen. Closing Conditions bezeichnet vertraglich definierte Bedingungen (oft in Form von Fälligkeitsvoraussetzungen, aber auch teilweise im Sinne echter aufschiebender Bedingungen), die für den Vollzug der Transaktion vorliegen müssen. Hierunter fallen beispielsweise fusionskontrollrechtliche Freigabe, zustimmende Gesellschafterbeschlüsse im Fall einer Vinkulierung oder die Entlastung von Organmitgliedern oder deren Amtsniederlegung. Der Eintritt sämtlicher Closing Conditions kann im Closing Memorandum festgehalten werden. Closing Actions sind Maßnahmen und Handlungen, die vor dem oder am Vollzugtag vorzunehmen sind; typische Beispiele sind die Kaufpreiszahlung oder die Amtsniederlegung von Organmitgliedern der Zielgesellschaft.