12 Mai 2015

Niederländische Anwalt für das Eintreiben eine Forderung in den Niederlanden

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden ist es erforderlich einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, um die Forderung beim zahlungsunwilligen Schuldner auch durchsetzen zu können.

Mahnverfahren Österreich und Deutschland

In Österreich und Deutschland hat sich das sogenannte gerichtliche Mahnverfahren durchgesetzt. Dies bedeutet in aller Kürze, dass ein Gläubiger schriftlich das Mahnverfahren bei Gericht beantragt und darin die sich zwischen ihm und seinem Schuldner ergebene Situation umschreibt angibt. Sollte sich Bezug nehmend auf diesen Antrag kein Reaktion des Schuldners zeigen, wird dem Gläubiger vom Gericht ein vollstreckbarer Titel gewährt.

Das Äquivalent zum gerichtlichen Mahnverfahren: das sog. Incasso Kort Geding in den Niederlanden

Das oben umschriebene System der Beantragung bei Gericht mittels eines Formulars ist dem niederländischen Recht unbekannt. Trotzdem hat sich eine simple Methode entwickelt, womit bestimmte Forderungen durchgesetzt werden können. Dieses Verfahren wird Incasso Kort Geding genannt.

Damit dieses Verfahren eingeleitet werden kann, muss die Geldforderung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • die Geldforderung muss unbestritten sein, sowie die Redlichkeit einer Forderung unbestreitbar sein und insofern zu erwarten ist, dass der Schuldner zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint;
  • bevor es zur gerichtlichen Vorladung (dagvaarding) kommen kann, muss der Schuldner durch den Gläubiger zunächst nochmals zur Zahlung aufgefordert werden. Dies kann zum Beispiel durch ein Anschreiben oder die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher geschehen. Dieses persönliche Mahnschreiben muss zudem eine Konzeptversion der dagvaarding im gerichtlichen Eilverfahren, sowie Datum und Zeit der Verhandlung enthalten;
  • insofern die dagvaarding das kurze Mahnverfahren in Form des gerichtlichen Eilverfahrens betrifft, muss die gesetzliche Frist von 8 Tagen eingehalten werden.

Das Incasso Kort Geding und die mündliche Verhandlung

Wie konkret sich die mündliche Verhandlung gestaltet, hängt davon ab, ob der Schuldner zum Sitzungstermin erscheint oder nicht. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass Schuldner oft nicht persönlich bei Gericht erscheinen. In diesem Fall wird das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Insofern alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Forderung dann dem Gläubiger zugesprochen. Sollte der jeweilige Schuldner doch erscheinen, wird das Gericht in einer summarischen Prüfung entscheiden ob die Voraussetzungen des incasso kort geding erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Gericht entweder die Sache weiter zur Hauptverhandlung zu einem anderen Termin verweisen oder, sofern dies noch möglich ist, auf einen Vergleich hinwirken.

Der Deutsch sprechende niederländische Anwalt für das Eintreiben Ihrer ausstehenden Forderung

Die sogenannten Incasso-Anwälte von Blenheim sind sehr erfahren auf dem Gebiet des Eintreibens von Forderungen von niederländischen Schuldners. Sollten Sie Fragen haben, können Sie zu jederzeit unverbindlich Kontakt aufnehmen mit