13 Februar 2022

Alles über die Maschinenrichtlinie 2006/42, Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung (für Maschinen) in den Niederlanden

Kategorie: Verwaltungsrecht

Europa ist für ihre große Fertigungsindustrie bekannt. Die Maschinenproduktion macht davon einen wesentlichen Teil aus. Es handelt sich sowohl um die Fertigung von relativ (kleinen) Maschinen, die zumeist von Verbrauchern genutzt werden, als auch um große Industriemaschinen oder gar um Maschinengruppen für den Gebrauch von Unternehmen. Um einen möglichen freien Handel mit europäischen Maschinen im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen erließ die Europäische Union 1989 ihre erste Maschinenrichtlinie zur Festlegung gemeinsamer Regeln.

Die Maschinenrichtlinien 2006/42/EG legt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes fest und wurde in das niederländische Recht (Warenwetbesluit machines und Warenwetregeling machines) umgesetzt.

In diesem Beitrag werden einige praxisrelevante Fragen zur Maschinenrichtlinie und deren niederländischen  Umsetzung besprochen und dargestellt.

Unter welchen Voraussetzungen handelt es sich um eine Maschine, eine unfertige Maschine oder eine Baugruppe von Maschinen?

Diese Fragen können nicht ohne Weiteres schnell und simpel beantwortet werden. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt für verschiedenartige Erzeugnisse, darunter auch für Maschinen. Die Definition zur Bestimmung einer Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist weit und unpräzise gefasst. Dieser Umstand führt oftmals zu erheblichen Unsicherheiten, ob es sich bei dem Erzeugnis sich eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt. Der Gesetzgeber benötigt 184 Worte, um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu definieren. Gleichzeitig nennt der Gesetzgeber eine Reihe Ausschlusstatbestände, wie etwa für bestimmte Sicherheitsbauteile und für bestimmte elektrische und elektronische Geräte, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, einschließlich bestimmter Haushaltsgeräte und IT-Geräte.

Die Bestimmung einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist von entscheidender Bedeutung, um festlegen zu können, ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, ob technische Unterlagen erstellt werden müssen und ob spezielle Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. Kurzum, ob die umgesetzten Vorschriften der Maschinenrichtlinien 2006/42/EG Anwendung finden.

Darüber hinaus muss u.U. eine Baugruppe von Maschinen von einer Maschinenanlagen abgegrenzt werden. Dies ist eine praktische Unterscheidung, denn es ist keineswegs immer klar, ob es sich um eine Baugruppe von Maschinen handelt und daher Gegenstand einer unabhängigen Diskussion geworden ist, oder ob es eine (oder mehrere) separate Maschine(n) betrifft.

Welche Vorschriften zur Maschinensicherheit müssen eingehalten werden?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält eine Vielzahl von grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen. Zusammenfassend ist nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie sicherzustellen, dass die Maschine die genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.

Die Maschinenrichtline verweist auf einen entsprechenden Anhang zu den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Dieser Anhang umfasst jedoch sehr viele Seiten und ist mithin äußert unübersichtlich formuliert und ausgestaltet.

Darüber hinaus können sich die Hersteller dafür entscheiden eine Maschine nach einer entsprechenden harmonisierten Norm herzustellen. Es besteht zwar keine Verpflichtung zur Befolgung einer solchen Norm, aber dies begründet die Vermutung, dass die Maschine den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.

In der Praxis ist die Frage, ob Maschinen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzvoraussetzungen erfüllen, oft die Grundlage für einen möglichen Rechtsstreit.

Funktion der CE-Kennzeichnung Niederlande

Mit der CE-Kennzeichnung (CE steht für ‚Conformité Européenne‘) erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigten die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.

Wer darf in den Niederlanden das CE Zeichen vergeben?

Jedes Produkt, das unter eine EU-Richtlinie fällt, ist mit einer CE-Konformitätserklärung zu versehen.

Wenn feststeht, dass es sich um ein Produkt handelt, das von einer EU-Richtline erfasst ist und mithin eine CE-Kennzeichnung verpflichtend ist, stellt sich die Frage, ob der Hersteller unabhängig entscheiden kann, diese CE-Kennzeichnung anzubringen oder ob er sich zu diesem Zweck zunächst an eine benannte Stelle („notified body“)  wenden muss.

In der Regel bringen Sie als Hersteller die CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich an. Es ist ein Hauptindikator für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU.

In einigen Richtlinien schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken eines unabhängigen und dafür benannten Prüf- und Zertifizierungsinstituts („notified body“) zwingend vor.

Notified bodies können eine Baumusterprüfung und eine Zulassung des Qualitätsbewertungssystems ausstellen und damit dem Hersteller erlauben, eine bestimmte Art von Maschinen oder sogar verschiedene Arten von Maschinen aus einem bestimmten Produktionssystem mit der CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen.

Technische Dokumentation und EG-Konformitätserklärung Niederlande

Bevor eine Maschine in Verkehr gebracht werden darf, muss der Hersteller über ein technisches Dossier und die EG-Konformitätserklärung erstellt haben. Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers, aus der hervorgeht, dass ein Produkt die Anforderungen aller CE-Richtlinien erfüllt.

Neben der Frage „Wer Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigter und mithin die Verantwortung über die Produktsicherheit trägt“ stellt sich oft auch die Frage, ob die technischen Unterlagen und die EG-Konformitätserklärung die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Wer ist Hersteller? Wer haftet für das Produkt?

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer Hersteller eines Produktes im Sinne der CE-Richtlinien ist.

Wer wird z.B. als Hersteller einer Baugruppe von Maschinen bezeichnet, wenn mehrere Parteien einen Teil einer Produktionslinie liefern? Selbst wenn es keine Produktionslinie gibt, sondern mehrere getrennte Produkte zum Aufbau einer Konstellation verwendet werden, ist es nicht immer leicht festzustellen, wer als Hersteller gilt.

Dies wirft auch die Frage nach der Haftung des Maschinenherstellers auf, nachdem die Maschine(n) von einer anderen Partei für eine Montage von Maschinen verwendet wurde(n). Wie verhält es sich dann mit der Haftung?

Verfahren: Haftung für Schäden, Einhaltung von Vorschriften und Durchsetzungsverfahren

Viele Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie sind zivilrechtliche Haftpflichtverfahren oder verwaltungsrechtliche Durchsetzungsverfahren. Entscheidend für die richtige und passgenaue Unterstützung ist das umfassende Wissen zum zivilrechtlichen Haftungsrecht und den EU-Regelungen zu den öffentlich-rechtlichen  Verwaltungsvorschriften. Abschließend erfordert es ein gutes technisches Grundverständnis und ein breites Netzwerk an Technikern und Sachverständiger.

Das Team von Blenheim steht Ihnen mit einem multidisziplinären Team, das sowohl aus niederländischen als auch aus deutschen Anwälten besteht, jederzeit zur Verfügung, um Ihre offenen Fragen zu diesem Themenkomplex kompetent und effizient zu beantworten. Rechtliche Konflikte lösen wir effizient und schnell, damit zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.